Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf Eergänzungsleistungen. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Eergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz.